Satzung des deutsch-rumänischen Kulturverein Romanima e.V.

§ 1 Name und Sitz:
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann Deutsch-Rumänischer Kulturverein ROMANImA e. V.
Er hat seinen Sitz in Nürnberg.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst und die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten.
Die Förderung der Kunst umfaßt die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung von kulturellen Einrichtungen, wie Theater und Museen, sowie von kulturellen Veranstaltungen, wie Konzerte und Kunstausstellungen, ein) zur Förderung der Begegnungen zwischen Deutschen und Ausländern in Deutschland, Förderung des Austauschs von Informationen über Deutschland und das Ausland sowie Förderung von Einrichtungen, soweit diese Tätigkeiten oder Einrichtungen dazu bestimmt und geeignet sind, der Völkerverständigung zu dienen; Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde sowie Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke.

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar / gemeinnützige / mildtätige / Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke? der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
Unterstützung des Komitees zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Metropolregion Nürnberg und Region Brasov/Kronstadt in Rumänien mit dem Ziel eine Städtepartnerschaft zu gründen
Unterstützung der Rumänischen Orthodoxen Kirche in Nürnberg bei der Organisation von Jugendprogrammen Unterstützung und Förderung unserer Jugendabteilung durch: Jugendaustauschprogramme, Feriencamps, Jugendabende (Musik und Literatur), Rumänische Sprachschule, Ausflüge, Schülerhilfe Weiterleiten von Informationen (über das Internet bzw. Infoblatt) rumänischer Herkunft über kulturelle und sportliche Ereignisse, Organisieren von kulturellen Aktivitäten wie:
- Rumänisches Sommerfest in Nürnberg (jährlich)
- Foto und Malerei Ausstellungen
- Rumänische Folklore, Musik, Humor Abende mittels Einladung rumänischer Künstler aus dem In- und/ oder Ausland
- Literaturkreise unter der Leitung von Schriftstellern

§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft:
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Förderer und Freunde des Vereins können solche Personen werden, die, ohne Mitglied zu sein, den Verein ideell und finanziell unterstützen. Der Vorstand kann die Aufnahme innerhalb eines Monats ablehnen.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.
Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.
Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

§ 5 Mitgliederversammlung:
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.

Satzungsänderungen, eine Änderung des Vereinszwecks sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und vom Protokollführer und 2 Vorstandsmitgliedern unterschrieben.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:
-Bestimmung der Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands
-Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und Beschlussfassung über den Vereinshaushalt.
-Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins
- Entgegennahme deren Berichts

§ 6 Vertretungsberechtigter Vorstand gem. § 26 BGB
Der Vorstand besteht aus dem ersten, dem zweiten, dem dritten, dem vierten, dem fünften, den sechsten und den siebten Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.

§ 7 Geschäftsführender Vorstand / Beirat:
Die Mitgliederversammlung beschließt, ob und in welcher Anzahl weitere geschäftsführende, nicht vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder gewählt werden.

Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.
Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt die von mindestens 2 Vorstandsmitglieder zu unterzeichnen sind. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind, hiervon mindestens eines der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder.

Die einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Vorstands gebunden. Dies stellt keine Vertretungsbeschränkung mit Wirkung gegen Dritte gemäß §26 Absatz 2 BGB dar.

Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
Vorstandsmitglieder dürfen für Ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten.

Der Vorstand ist berechtigt, eine/n GeschäftsführerIn mit der Erledigung der laufenden Vereinsgeschäfte zu betrauen.

Der Vorstand lädt schriftlich (dies kann auch per Email erfolgen) zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.

§ 8 Revision
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Satzungsvorgaben und Vereinsbeschlüsse.

§ 9 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks:
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Rumänisch Orthodoxe Metropolie, 90429 Nürnberg, Fürther Str. 166-168 die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.